Fragen und Antworten

In der Regel gibt es zwei einwöchige Probephasen (sog. „Arbeitsphasen“) pro Jahr, eine in den Osterferien und eine in den Herbstferien. Die Arbeitsphase beginnt mit zwei Tagen Registerproben unter der Leitung von professionellen Dozent*innen. Anschließend folgen Tutti-Proben mit unserem künstlerischen Leiter Jens Weismantel oder einem/einer Gastdirigent*in. Am Ende einer Arbeitsphase stehen ein bis zwei Konzerte in verschiedenen Konzertstätten in Hessen.

Das LJBO probt in der Regel vormittags (9–12 Uhr), nachmittags (13:30–18 Uhr) sowie abends nach dem Abendessen (19–21 Uhr). Die Probezeiten werden je nach Bedarf angepasst und variiert. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer*innen eingespielt, pünktlich und vorbereitet in die Probe kommen. Das Ziel sind möglichst konzentrierte und effektive Proben. Um dies zu gewährleisten, wird erwartet, dass Handys weggelegt werden und unnötiger Lärm und Unruhe vermieden wird. 

Zu den Arbeitsphasen werden alle aktiven Mitglieder einige Monate vor Beginn per E-Mail eingeladen und können sich für die Arbeitsphase anmelden. In der Regel bekommen alle, die sich für eine Arbeitsphase angemeldet haben, auch die Möglichkeit teilzunehmen.

Je nach Werk und Besetzung variiert der Bedarf an Musiker*innen in den einzelnen Instrumentengruppen. Es kann demnach vorkommen, dass Einzelne nicht bei allen Werken besetzt sind. Ziel ist jedoch, dass jede*r, der/die sich angemeldet hat, auch an der Arbeitsphase teilnehmen kann.

Die künstlerische Leitung macht einige Wochen vor Beginn der Arbeitsphase gemeinsam mit der Projektleitung einen Vorschlag für die Stimmeinteilung. Dieser wird an die jeweiligen Satzführer*innen kommuniziert. Die Satzführer*innen sprechen die Stimmeinteilung mit den Musiker*innen ihres Satzes ab. Wenn es Änderungswünsche oder -vorschläge gibt, kommunizieren sie diese an die Projektleitung, die wiederum die Änderungen mit der künstlerischen Leitung abspricht. Die finale Entscheidung zur Einteilung liegt bei der künstlerischen Leitung. 

Die Noten werden den Teilnehmer*innen der jeweiligen Arbeitsphase einige Wochen vor Beginn zur Verfügung gestellt. Eine sorgfältige Vorbereitung der Stimmen wird von den Teilnehmer*innen erwartet. Es wird empfohlen, die Stimmen im Instrumentalunterricht mit der Lehrkraft durchzugehen.

Die Anreise zum Probenort und die Abreise nach dem letzten Konzert organisiert und finanziert jede*r Teilnehmer*in selbst. Alle Fahrten während der Arbeitsphase (z.B. zum Konzertort) werden für die Teilnehmer*innen organisiert (i.d.R. mit Reisebussen).

Künstlerische Leitung
Die künstlerische Leitung trägt die musikalische Verantwortung. Sie plant die Arbeitsphasen programmatisch, dirigiert regelmäßig Arbeitsphasen oder wählt Gastdirigent*innen aus. Sie ist Ansprechperson für alle künstlerischen Fragen. Im LJBO gibt es eine feste künstlerische Leitung.

Projektleitung
Die Projektleitung ist Teil der Geschäftsstelle der Junge Musik Hessen gGmbH, Trägerin des LJBO Hessen. Sie trägt die organisatorische Verantwortung. Gemeinsam mit der künstlerischen Leitung konzipiert und plant sie die Projekte und ist auch vor Ort. Sie ist Ansprechperson für alle Belange.

Orchestersprecher*innen
Das Orchester wählt alle zwei Jahre zwei Sprecher*innen aus den eigenen Reihen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der Leitung. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen des Orchesters gegenüber der künstlerischen und organisatorischen Leitung zu vertreten. Sie sind u.a. Ansprechpersonen für Mitglieder, Teil der Jury bei den Vorspielen, Mitglied im Projektbeirat des LJBO Hessen und kümmern sich um die Bestellung und den Verkauf von Orchester-Merch.

Betreuer*innen
Engagierte Mitglieder des Orchesters werden als Betreuer*innen ausgewählt. Sie unterstützen die Projektleitung bei Betreuungsaufgaben während der Arbeitsphase und sind insbesondere für die Aufsicht der minderjährigen Teilnehmer*innen zuständig.

Satzführer*innen
Die Satzführer*innen sind Vermittler*innen zwischen Projektleitung oder der künstlerischen Leitung und der jeweiligen Instrumentengruppe. Sie unterstützen die Projektleitung bei der Stimmeinteilung vor einer Arbeitsphase und sind Sprachrohr für Wünsche und Anregungen aus den Instrumentengruppen.

Projektbeirat
Aufgabe des Projektbeirats ist die sachverständige und künstlerische Beratung des Gesellschafters, des Aufsichtsrats, der Geschäftsführung der Junge Musik Hessen gGmbH sowie der Projektleitung. Er soll die Vernetzung und die konzeptuelle Qualitätssicherung des Ensembles fördern. Mitglieder des Projektbeirats sind die künstlerische Leitung, die Geschäftsführung der Junge Musik Hessen gGmbH, die Projektleitung, die Orchestersprecher*innen sowie weitere Multiplikator*innen, z.B. aus Musikhochschulen, professionellen Orchestern oder Verbänden.

Im LJBO herrscht eine freundschaftliche und offene Atmosphäre. Jede Form von Diskriminierung und Benachteiligung soll vermieden oder verhindert werden.

Der erste Abend einer Arbeitsphase ist traditionell der Willkommensabend. Er wird von den Orchestersprecher*innen und/oder Betreuer*innen der Arbeitsphase gestaltet und angeleitet. Er soll vor allem den neuen Mitgliedern die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens bieten.

Das LJBO tritt klassisch in schwarz auf. Jede*r Teilnehmer*in ist selbst für die eigene Konzertkleidung verantwortlich.

Variante 1: schwarzes Kleid/schwarzer Rock und Bluse, schwarze Schuhe
Variante 2: schwarze Hose, schwarzes Hemd, schwarze Schuhe

Das LJBO Hessen ist eine subventionierte Maßnahme des Landes. Um die Kosten zu decken, müssen darüber hinaus Teilnahmegebühren erhoben werden, die aktuell pro Arbeitsphase 150,00 Euro betragen. Darin enthalten sind neben Unterkunft und Vollverpflegung auch alle Kosten für die professionelle, organisatorische und künstlerische Arbeit. In Einzelfällen kann der Betrag vom Förderverein des LJBO übernommen werden. Bei Sonderprojekten oder Auslandsreisen variiert die Teilnahmegebühr gegebenenfalls.

Das LJBO ist ein Auswahlorchester. Das bedeutet, dass ein erfolgreiches Vorspiel Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist. Die Vorspiele finden in der Regel zwei Mal im Jahr, jeweils einige Wochen vor der nächsten Arbeitsphase statt. Die Jury besteht aus der künstlerischen Leitung, erfahrenen Dozent*innen, der Projektleitung sowie den beiden Orchestersprecher*innen. Mehr Infos zum Vorspiel findest du HIER.

Neben dem Bestehen oder Nicht-Bestehen eines Vorspiels gibt es im LJBO auch die Möglichkeit „auf Probe“ aufgenommen zu werden. Das bedeutet, dass die Jury noch nicht ganz sicher ist, ob deine Fähigkeiten für die volle Mitgliedschaft ausreichen, aber so viel Potential erkennt, dass sie dir mit einer Arbeitsphase „auf Probe“ die Chance gibt, zu zeigen, wie sich deine Fähigkeiten im Orchesterspiel zeigen und wie du dich im Laufe der Vorbereitungen auf die Arbeitsphase und währenddessen entwickelst. Nach der Arbeitsphase „auf Probe“ folgt nochmal ein kleines Vorspiel, bei dem du das Feedback, welches du in der Regel auf der Arbeitsphase erhältst, umsetzen sollst. Anschließend wird über die feste Mitgliedschaft im LJBO entschieden.

Mit 14 bis 25 Jahren darfst du im LJBO mitspielen. Mit dem 26. Geburtstag endet deine Mitgliedschaft automatisch. Es kommt vor, dass wir in bestimmten Instrumentengruppen mehr Bedarf an Mitspielenden haben, als wir ihn mit den aktuellen Mitgliedern decken können. Daher werden die Altersgrenzen in diesen Fällen nach Bedarf aufgehoben.

Jedes Mitglied ist für das eigene Musikinstrument selbst verantwortlich. Es wird eine Instrumentenversicherung empfohlen, denn das LJBO übernimmt keine Haftung für private Instrumente.

Mit den orchestereigenen Instrumenten (in der Regel Schlagwerk) ist pfleglich umzugehen. Die orchestereigenen Instrumente sind über das LJBO versichert.

Die Junge Musik Hessen gGmbH ist das gemeinsame Dach der vier hessischen Landesjugendensembles: Landesjugendblasorchester (LJBO), Landesjugendchor (LJC), Landesjugendjazzorchester (LJJO) und Landesjugendsinfonieorchester (LJSO). Die landeseigene Gesellschaft ist aufgrund ihrer herausragenden Position in der musikalisch-künstlerischen Spitzenförderung von großer kulturpolitischer Bedeutung für das Land Hessen. Sie bietet musikalischen Nachwuchstalenten die Möglichkeit, in einem hochqualitativen Klangkörper zu musizieren.